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Süddeutsches Familienschiedsgericht

Belgradstr. 43
80796 München

Tel: 089 / 55 27 11 35
Fax: 089 / 30 72 57 44
Mail: gs@familienschiedsgericht.de






KONTAKT

Geschäftsstelle des Süddeutschen Familienschiedsgerichts

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SÜDDEUTSCHES FAMILIENSCHIEDSGERICHT

Vorwort


Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist auf Initiative der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München im April 2006 das "Süddeutsche Familienschiedsgericht" gegründet worden. Es ist das erste Schiedsgericht für Familiensachen in Deutschland.

Als Schiedsrichter stehen mit Dr. Peter Gerhardt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D., und Dr. Werner Schulz, Leitender Richter des Familiengerichts München a. D., sowie Otto Haußleiter, Richter am Oberlandesgericht a. D., drei erfahrene Familienrichter zur Verfügung.

Ziele und Voraussetzungen


Das Familienschiedsgericht bietet die Möglichkeit, statt eines gerichtlichen Prozesses oder im Rahmen eines ruhenden / ausgesetzten Verfahrens ( §§ 251, 278 V ZPO ) die Streitfälle Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung schnell zu erledigen. Das Familienschiedsgericht ist keine Konkurrenz oder Alternative zur Mediation, da es nur rechtliche Streitfragen klärt.

Die Durchführung des Schiedsverfahrens setzt voraus, dass beide Parteien, die durch Rechtsanwälte vertreten sein müssen, die Einleitung des Schiedsverfahrens beantragen sowie Schiedsvereinbarung und Schiedsordnung unterzeichnen. Schiedsvereinbarung und Schiedsordnung werden auf Anforderung von der Geschäftsstelle übersandt.

Vorteile des Familienschiedsverfahrens:


  • sofortige Terminsbestimmung,
  • ausführliche rechtliche Hinweise zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung,
  • schnelle Entscheidung durch die langjährigen Familienrichter Dr. Gerhardt und Dr. Schulz,
  • abschließende Erledigung in einem Verfahren,
  • nichtöffentliche Verhandlung mit Verschwiegenheitspflicht,
  • Kosten der Schiedsrichter nur nach dem GKG.

SCHIEDSRICHTER

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D. Dr. Peter Gerhardt


Langjähriger Familienrichter am Amtsgericht und Oberlandesgericht München, zuletzt Vorsitzender eines Familiensenates, langjähriger Arbeitsgemeinschaftsleiter für Familienrecht bei Rechtsreferendaren sowie Referent für Familienrichter und Fachanwälte, Herausgeber und Mitautor des "Handbuchs Fachanwalt Familienrecht", Mitautor von Wendl/Staudigl "Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis" und des von Heintschel-Heinegg/Gerhardt "Materielles Scheidungsrecht", Verfasser zahlreicher Fachaufsätze, Mitglied der Süddeutschen Leitlinienkommission, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages und der Ständigen Fachkonferenz 3 zum Familienrecht, Beistandschaft und Amtsvormundschaft des DIJuF.

Leiter des Familiengerichts München a.D. Dr. Werner Schulz


Langjähriger Familienrichter, langjähriger Arbeitsgemeinschaftsleiter für Familienrecht bei Rechtsreferendaren sowie Referent für Familienrichter und Fachanwälte, Mitautor von Haußleiter/Schulz "Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung" und von Rahm/Künkel "Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, Verfasser zahlreicher Fachaufsätze.

Richter am Oberlandesgericht a. D. Otto Haußleiter


Langjähriger Familienrichter am Oberlandesgericht München, langjähriger Referent für Familienrichter und Fachanwälte, Mitautor von Haußleiter/Schulz "Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung" und früherer Mitautor von Wendl/Staudigl "Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis".

SCHIEDSORDNUNG

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SCHIEDSVEREINBARUNG

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KOSTEN

Zur Einleitung des Schiedsverfahrens ist an die Geschäftsstelle eine Bearbeitungsgebühr von 150 € zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Die Abrechnung der Schiedsrichter erfolgt nicht nach dem RVG, sondern nach dem für die Parteien kostengünstigeren GKG. Der Mindeststreitwert beträgt 10.000 €. Für die Einzelrichtertätigkeit entstehen vier Gerichtsgebühren (vgl. GKG-KV 1220), beim erweiterten Schiedsgericht fallen drei Gerichtsgebühren für jeden Schiedsrichter an (GKG-KV 1210). Hinzu kommen Mehrwertsteuer und notwendige Auslagen. Bei Streitwerten über 100.000 € kann mit den Parteivertretern auch eine Abrechnung nach Stunden vereinbart werden. Die Kosten tragen die Parteien in der Regel je zur Hälfte.

Beispiele:


Bei einem Streitwert von 20.000 € entstehen beim Einzelschiedsrichter Kosten von 1.060 € (4 x 265 €) zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen (i.d.R. Pauschale von 20 €), bei einem Streitwert von 50.000 € fallen 1.824 € (4 x 456 €) zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen an.

Bei einem Streitwert von 110.000 € entstehen beim erweiterten Schiedsgericht für beide Schiedsrichter Kosten von 5.136 € (6 x 856 €) zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen.

PRESSEBERICHTE

"Das Süddeutsche Familienschiedsgericht" von Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz, FamRZ 2007, 99

"Süddeutsches Familienschiedsgericht - Ein neuer Ansatz zur außergerichtlichen Streitbeilegung". Ein Gespräch mit Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz, FamRB 2006, 290.

"Schiedsgericht in Familiensachen". Ein Interview von Rechtsanwältin Rittinger und Rechtsanwalt Peine mit dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht a. D. Dr. PeterGerhardt,im ISUV/VDU Report Nr. 109 (September 2006)

"Schnelle Scheidung beim Familienschiedsgericht" in der Sendung "Recht brisant" in 3sat am 6. Februar 2008 (Externer Link).

FA-FamR/Kloster-Harz, 6. Aufl., Kap 19 Rn 28 ff





GESCHÄFTSSTELLE

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